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Baurecht

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  • Mitwirkung am Entwurf und Prüfung von Bebauungsplänen
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Wir beraten und begleiten Bauherren und gewerbliche Bauunternehmen von der Frühphase einer Baumaßnahme (Planung, Bebauungsplanaufstellung, Vertretung bei Nachbarwidersprüchen im Baugenehmigungsverfahren, Gründungsproblematik und Nachbarvereinbarungen) über die Vergabe (Entwurf entsprechender Werkverträge und Generalunternehmerverträge) bis hin zur Abnahme und Abrechnung eines Bauvorhabens.
Wir beherrschen die Instrumentarien des Bauprozesses zur effektiven und zeitnahen Durchsetzung von Zahlungs- bzw. Regressansprüchen. Mit den einschlägigen Rechtsfragen einer Fortführung von Bauverträgen im vorläufigen Insolvenzverfahren sind wir ebenso vertraut wie mit der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und der Ermittlung der beiderseits bestehenden Forderungen.

Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer ferner bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Mehrkosten aus Nachträgen bzw. Bauablaufstörungen.