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Familien- und Erbrecht

  • Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Erb- und Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung/ Vermögensauseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolge mit Bezug zum Gesellschaftsrecht

Schelling & Partner bietet den Mandanten eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Beratung und Vertretung im Bereich des Familien- und Erbrechts. Die familienrechtliche Beratung wird von Frau Fricke, die erbrechtliche Beratung von Dr. Reimer und Frau Fricke geleistet.

Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit verfügen wir über das notwendige Know-How bei der für Unternehmer und Selbständige notwendigen Beurteilung von Unternehmens- und Praxiswerten sowie bei der Ermittlung von Einkünften aus Gewerbebetrieben und selbständiger Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Ehegatten in allen Fragen der Trennung und Scheidung.

Darüber hinaus ergeben sich im Erbfall, insbesondere in der Unternehmensnachfolge sowie im Falle der Trennung und Scheidung Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen, in denen wir unsere Mandanten ebenfalls professionell beraten können.

In der Gestaltung von Testamenten, Erb-, Ehe- und Partnerschaftsverträgen haben wir langjährige Erfahrung und können auf unsere sich aus dem Notarbereich ergebenden Kenntnisse zurückgreifen.

Mit allen sich aus gemischtnationalen Ehen ergebenden Rechtsfragen des Familien- und Erbrechtes sind wir vertraut.