Erbrecht

  • Erbrecht und Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolge mit Bezug zum Gesellschaftsrecht

Unseren Mandantinnen und Mandanten bieten wir eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Beratung und Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht – im Bereich des gesamten Erbrechts.

Insbesondere in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen verfügen wir übere eine langjährige Erfahrung. Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung verfügen wir über das notwendige Know-How bei der für Unternehmer und Selbständige notwendigen Beurteilung von Unternehmens- und Praxiswerten. Regelmäßig ergeben sich im Erbfall, insbesondere in der Unternehmensnachfolge, Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen, in denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten ebenfalls professionell beraten.

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