Erbrecht
- Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung
- Unternehmensnachfolge mit Bezug zum Gesellschaftsrecht
Unseren Mandantinnen und Mandanten bieten wir eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Beratung und Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht – im Bereich des gesamten Erbrechts.
Insbesondere in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen verfügen wir übere eine langjährige Erfahrung. Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung verfügen wir über das notwendige Know-How bei der für Unternehmer und Selbständige notwendigen Beurteilung von Unternehmens- und Praxiswerten. Regelmäßig ergeben sich im Erbfall, insbesondere in der Unternehmensnachfolge, Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen, in denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten ebenfalls professionell beraten.