Ihre Ansprechpartner

Dr. Gramlich
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Dr. Reimer
Dr. Wallner
Dr. Weber
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Vertriebsrecht

  • Handelsvertreter
  • Vertragshändler
  • Franchising
  • Gruppenfreistellungsverordnungen, insbesondere Vertikal-GVO
  • Vertriebsverträge und Anlagengeschäft

Im Vertriebsrecht beraten wir Unternehmen und deren Vertragspartner in allen Vertriebsfragen. Ob im Anlagenbau oder beim Vertrieb von Maschinen sind wir gefragte Ratgeber unserer Klienten.
Bei Auseinandersetzungen im Rahmen von Lieferverträgen vertreten wir ständig einen großen süddeutschen Anlagebauer.
Auch die Verträge mit Vertriebsmittlern wie z.B. Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge gehören zu unserer Kernkompetenz.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen und Aufhebungsverträgen; darüber hinaus helfen wir bei der Kündigung von Verträgen und der nachvertraglichen Abwicklung. Dabei kommt der Geltendmachung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB eine besondere Bedeutung zu. Seit mehreren Jahren unterstützen wir Unternehmen unterschiedlicher Branchen bei der Umstellung ihres Außenvertriebs auf eigene Vertriebstochtergesellschaften, auf fremde Vertriebsfirmen oder durch Einführung innovativer Instrumente wie Zielprämiensysteme.
Erste Ansprechpartner für das Vertriebsrecht sind in unserer Kanzlei die Kollegen Dr. Reimer, Dr. Wallner Dr. Weber und – auch in Verbindung mit Fragen des gewerblichen Rechtschutzes – Dr. Gramlich.